Mitteilung zur Änderung der Gebührensatzung für die Not- und Reststoffdeponie Eberstetten II

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Die MVA Ingolstadt hat die Satzungspreise für die Ablagerung von Asbest- und Künstlichen Mineralfaserabfällen (KMF) kurzfristig angepasst. Sehen Sie hierzu das aktuelle Schreiben der MVA Ingolstadt. Dabei steigen die Ablagerungsgebühren vor allem für KMF-Abfälle drastisch! Dies ist bedingt durch die stetige Reduktion des noch zur Verfügung stehenden Deponierestvolumens.
Da ein großer Teil unserer Dienstleistungen bei der fachgerechten Beseitigung von Asbest- und Künstlichen Mineralfaserabfällen (KMF) durch die Deponierungsgebühren verursacht wird, muss demzufolge BÜCHL seine Preise für die fachgerechte Beseitigung dieser Abfälle ebenfalls zum 21.01.2023 anpassen.

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